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Rede vom 04.02.2010

Grundgesetzänderung
Plenarprotokoll 16/40 vom 4.02.2010

Plenarprotokoll 16/40 vom 4.02.2010


Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Joachim Hanisch u. a. und Fraktion (FW)
Arbeitsentwürfe zur Neuorganisation der Jobcenter des BMAS grundlegend überarbeiten
(Drs. 16/3421)

und
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Angelika Weikert, Christa Steiger u. a. und Fraktion (SPD)
Den Weg freimachen für die Reform der JobCenter durch eine Grundgesetzänderung
(Drs. 16/3445)

und
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Karl Freller, Joachim Unterländer u. a. und Fraktion (CSU),
Thomas Hacker, Jörg Rohde, Brigitte Meyer u. a. und Fraktion (FDP)
Mit Grundgesetzänderung ARGEn und Optionskommunen sichern
(Drs.16/3447)


Maria Scharfenberg (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, herzlichen Glückwunsch. Sie wissen seit gestern und wir schon seit vielen Jahren, dass eine Grundgesetzänderung nötig ist. Wir haben das schon immer gesagt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als ich vor einem hier Jahr am Rednerpult stand, gab es einen großen Aufstand in der ersten Reihe. Herr Kreuzer und Herr König haben sich förmlich in ihren Zwischenrufen überboten. Jetzt herrscht absolute Ruhe. Warum wohl? Die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen ist jetzt gefragt. Die Zusammenarbeit muss erhalten werden. Sie sind von den Kommunen bestimmt schon genug unter Druck gesetzt worden, da Sie diesen Schritt ansonsten wahrscheinlich nicht gegangen wären. Diesen Rückzieher hätten Sie sich nicht erlaubt. Wir benötigen die Grundgesetzänderung als Grundlage für die Organisation der Trägerschaft bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Herr Unterländer und Herr Rohde, Sie betreiben in Ihren Ausführungen zu den Optionskommunen, damit Sie nicht ganz so blass aussehen, absolute Haarspalterei.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu den Optionskommunen ohne Verfassungsänderung schreibt Frau von der Leyen im Arbeitsentwurf am 25. Januar: "Die bestehenden 69 Optionskommunen werden entfristet und können damit über die bisher festgelegte Zulassung bis Ende 2010 hinaus ohne zeitliche Beschränkung bestehen bleiben". Das zeigt, dass Sie sich in diesem Punkt ganz schön irren, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ministerpräsident Koch schrieb am 1. Februar an die Arbeitsministerin von der Leyen, dass der Arbeitsentwurf der Ministerin keine zukunftsfähige Organisationsstruktur vorweise. Die Leidtragenden sind die Langzeitarbeitslosen, weil sie zwei Bescheide erhalten. Der eine Bescheid stammt von der Arbeitsagentur und der andere von der Kommune, sodass keiner etwas von dem anderen weiß. Meine Damen und Herren, was benötigt eine funktionierende Organisationseinheit? Sie benötigt eine gemeinsame Verwaltungstätigkeit mit einem rechtlich einheitlichen Verwaltungsrecht. Die Trennung, die Sie ursprünglich im Koalitionsvertrag auf Bundesebene beabsichtigt haben, wäre wirklich sehr dumm. Gut, dass Sie das eingesehen haben. Die Freien Wähler fordern mit ihrem Dringlichkeitsantrag, dass sich Bayern für die kommunalfreundliche Überarbeitung der Arbeitsentwürfe einsetzen solle. Da haben Sie recht, wir stimmen Ihnen zu. Wir befürworten ebenfalls den nachgezogenen Antrag der SPD und den Antrag der CSU und der FDP. Wenn Sie beizeiten auf die GRÜNEN und die bayerischen Kommunen hören, wird alles gut. Auf jeden Fall hätten wir verhindert, dass die Grundsicherung für Arbeit zentralistisch, bürokratisch und teuer wird. Das hatten Sie so geplant. Die Verzahnung von Arbeitsmarkt und Sozialpolitik wird nicht zerschlagen. Dafür loben wir Sie. Das finden wir gut. Jedoch hätten Sie dies schon viel früher umsetzen sollen. Weiterhin wird ein passgenaues und individuelles Maßnahmenpaket aus einer Hand existieren. Wir unterstützen Sie gerne mit unseren Kommunen, über den Bundesrat aktiv zu werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)





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