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Rede vom 27.01.2010

Die Selbstständigkeit von Asylbewerbern stärken
Plenarprotokoll 16/39 vom 27.01.2010

Plenarprotokoll 16/39 vom 27.01.2010


Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Brigitte Meyer, Renate Will u. a. und Fraktion (FDP)
Residenzpflicht lockern und Sachleistungsprinzip überprüfen (Drs. 16/3250)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Angelika Weikert, Christa Steiger u. a. und Fraktion (SPD)
Residenzpflicht aufheben - Die Selbstständigkeit von Asylbewerbern stärken (Drs. 16/3274)



Maria Scharfenberg (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein begrüßenswerter Antrag von der FDP in Sachen Asylrecht, aber in Bezug auf die Strategie möchte ich Ihnen sagen, dass er eigentlich in sich zusammenfällt. Herr Hanisch hat das gerade richtig genannt. Ich bedauere, dass Sie sich nicht vorher darüber einigen konnten. Herr Seidenath hat ganz moderate Töne angeschlagen, ganz ungewohnt in diesem Hause. Aber da hätten Sie sich wirklich vorher einmal zusammensetzen und Ihre Hausaufgaben machen können. Sie können auf diesem Gebiet auf Landesebene sehr viel erreichen. Über die Residenzpflicht können Sie mit Ihrer Regierungsmehrheit entscheiden, sofern die Länder für die Umsetzung des Bundesrechts zuständig sind. Besonders restriktiv wird die Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes in Bayern praktiziert - und das seit Jahren und Jahrzehnten. Ich schlage vor: Machen Sie als Regierungsparteien hier vor Ort erst einmal Ihre Hausaufgaben! Das wäre richtiger.

(Beifall der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE) und Johanna Werner-Muggendorfer (SPD))

Diesbezüglich sind nämlich andere Länder, wie Nordrhein-Westfalen, Hessen usw., schon viel weiter. Diese Länder haben die Residenzpflicht schon gelockert, und zwar auf dem Verordnungswege. Landesweit kann man eine ganze Menge erreichen. Dafür ist eine Linie vonnöten, die Sie als Regierungsmehrheit nicht haben, meine Damen und Herren. Deswegen kommt es zu solchen Anträgen. Bitte schön, sorgen Sie dafür, dass diese Regierungsmehrheit dort ausgenutzt wird, wo sie abgefragt wird, nämlich hier im Bayerischen Landtag! Ich frage Sie auch, meine Damen und Herren von der FDP: Warum gehen Sie mit diesem Antrag über den Bundesrat? Das haben Sie doch überhaupt nicht nötig. Sie sind hier an der Regierung, Sie sind auf Bundesebene an der Regierung, dann nutzen Sie um Gottes Willen doch auch diese Mehrheit! Sie haben alle Macht der Welt! Seien Sie sich gewiss: Wir unterstützen Sie. Was meinen Sie mit der Formulierung, die Residenzpflicht so auszugestalten, dass eine hinreichende Mobilität möglich ist? Sagen Sie, was Sie darunter verstehen! Das ist mir wirklich zu gummiartig. Eine räumliche Beschränkung des Aufenthaltes gehört abgeschafft, meine Damen und Herren, und nicht gummiartig ausgestaltet.

(Beifall der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE) und Johanna Werner-Muggendorfer (SPD))

Es kann doch wirklich nicht sein, dass Asylbewerber, wenn sie ihren Wohnort verlassen wollen, einen Reiseantrag stellen müssen. Dabei ist es ein ungeschriebenes Gesetz, dass maximal zwei Reiseanträge pro Vierteljahr gestellt werden dürfen. Das KVR München genehmigt erfahrungsgemäß nicht mehr. Ein Jugendlicher hat schlechte Karten, wenn er von der Gemeinschaftsunterkunft in München zum Beispiel nach Fürstenfeldbruck zum Ballettwettbewerb fahren möchte. Dort organisiert man für die Integration von Flüchtlingskindern oftmals Workshops und versucht, zum Beispiel für den 13-jährigen Jugendlichen namens Eddi, über den in der "Süddeutschen Zeitung" berichtet wurde, ein Auftrittsrecht zu ermöglichen, was aber nicht geht, weil er der Residenzpflicht unterliegt. Liebe FDP, gestalten Sie es nicht aus, sondern schaffen Sie es ab.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Das hat man nach der Anhörung im Bayerischen Landtag zum Leverkusener Modell erkannt. Es ist viel wirtschaftlicher, vom Sachleistungsprinzip weg und hin zur Bargeldauszahlung zu gehen, da die Verwaltungs- und Personalkosten viel zu hoch sind. Jedenfalls spart man in Leverkusen Geld damit, vom Versorgungsprinzip abzurücken - ganz abgesehen von der Menschenwürde, gegen die das Versorgungsprinzip auch verstößt. Sie wissen das doch: Sobald die Leute zwangsweise versorgt werden - arbeiten dürfen sie auch nicht -, verdammt man sie zu inaktivem Verhalten und degradiert sie zu Leistungsempfängern. Das wollen die Menschen gar nicht. Blanker Zynismus ist es in diesem Zusammenhang, dass, wenn die Menschen nach kurzer Zeit eventuell einer Arbeit nachgehen dürfen, man hohe Gebühren für die Unterbringung in völlig heruntergekommenen Massenunterkünften verlangt. Da ist kein Entkommen für diese Menschen. Diese Praxis geht aber auch auf Kosten der bayerischen Gesellschaft, meine Damen und Herren. Es ist in der Konsequenz billiger, vom Sachleistungsprinzip abzugehen. Die Wohnsitzbeschränkung soll unberührt bleiben. Meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, Sie sollten einfach einmal die aktuelle Rechtsprechung beachten: Wohnsitzbeschränkende Auflagen für anerkannte Flüchtlinge sind rechtswidrig nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz aus dem Jahr 2009. Hier wird gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und das Europäische Fürsorgeabkommen verstoßen. Das wollen wir nicht und die FDP sicherlich auch nicht; denn auch sie hält die Bürgerrechte immer hoch. Tun Sie auch etwas dafür, dass die Wohnsitzbeschränkung gestrichen wird. Sie sollte nach Ihrem Antrag unberührt bleiben. Das wollen wir im Grunde auch abschaffen. Dieser Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion geht aber in die richtige Richtung. Deswegen unterstützen wir ihn auch, weil er für die Asylsuchenden und für die Flüchtlinge steht, die wir in unserem Staat unbedingt brauchen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)





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