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Landratsamt: Elektrozaun muss weg
Anlage in Stefling-Weißenhof ist nach dem Baurecht nicht genehmigungsfähig - Brief des Landrats -- Der Neue Tag
Nittenau. Eine Wildsau, das ist unbestritten, ist kein Rindvieh. Rottenweise suchen Bachen, Überläufer und Frischlinge den kürzesten Weg dahin, wo es etwas zu fressen gibt. Keiler sind eher Einzelgänger, außer in der Rauschzeit, also wenn es um die Paarung geht. Elektrozäune könnten die Borstentiere von Futterplätzen abhalten. Nachdem es aber ziemlich viele Schweine gibt, müsste dann ein Großteil unserer Landschaft eingezäunt werden.
In Stefling-Weißenhof steht so ein Elektrozaun, und der ist sehr umstritten. Die "Bauherren" wollen damit anscheinend ihr Hab und Gut vor den Wildschweinen schützen. Weil es sich aber nicht um erntereife Feldfrüchte handelt, die da umzäunt sind, halten nicht nur die "Grünen" den Zaun für unzulässig. Bis in den Landtag hat die Causa "Elektrozaun bei Stefling- Weißenhof" ihren Weg gefunden.
Nun liegt ein erstes Ergebnis vor: Das Landratsamt fordert die "Bauherren" auf, den Zaun freiwillig binnen der kommenden vier Wochen abzubauen. Das wird von einem "Baukontrolleur" überprüft. Passiert nichts, wird die Baubehörde am Landratsamt wohl einen Bescheid erlassen, der die Entfernung des Zaunes anordnet. Gegen den Bescheid kann dann Widerspruch eingelegt werden, der Klageweg steht offen.
Die "Bauherren" des Zaunes hatten zunächst von der Regierung der Oberpfalz Recht bekommen. Der Zaun stelle naturschutzrechtlich nämlich weder eine Sperre noch eine erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushaltes sowie des Landschaftsbildes dar. Heißt es in einem Schreiben von Landrat Volker Liedtke (SPD)an die Landtagsabgeordnete Maria Scharfenberg von den Grünen.
Den Grünen passte dieses Ergebnis nicht, denn die Causa genieße den Charakter eine Präzedenzfalles, so die Nittenauer Ortsvorsitzende Elke Dietz-Schweizer. Wenn nämlich jeder, den Angst vor Wildschwein-Schäden umtreibt, einen Elektrozaun spannen würde, glichen Wald und Wiesen eher einem Umspannwerk als freier Natur.
Ein Kniff wurde gefunden: Nunmehr wird der Zaun nach dem Baurecht geprüft. "Eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht nach Artikel 63 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 Buchstabe b der bayerischen Bauordnung liegt unseres Erachtens nicht vor, da die darin aufgeführten Ausnahmetatbestände für eine Genehmigungsfreiheit nicht greifen." heißt es in einem Brief Liedtkes an Scharfenberg. Will heißen: Zaun muss weg. "Wir haben die Eheleute (...) als Bauherren aufgefordert, die Zaunanlage zu beseitigen, da der Elektrozaun als sonstiges, nicht privilegiertes Vorhaben die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert als öffentlichen Belang beeinträchtigt und daher nicht genehmigungsfähig ist."
Die Wildschwein-Rotten indes werden ihren Weg in Maisfelder oder zum Regenfluss weiter finden, den eigentlich zur Hege aufgeforderten Jäger zu überlisten versuchen. "Wir werden Sie zu gegebener Zeit gerne über den weiteren Verfahrensstand informieren," schließt der Brief Liedtkes an Scharfenberg. Fortsetzung folgt also.
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