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6,4 Prozent der Oberpfälzer Kindertagesstätten droht das Aus
Maria Scharfenberg: „Das neue Gesetz ist ein Sparmodell“
Die Oberpfälzer Landtagsabgeordnete Maria Scharfenberg (Bündnis 90/Die Grünen) hat dringend Nachbesserungen am neuen bayerischen Kindertagesstättengesetz (BayKiBiG) angemahnt. Wie eine umfangreiche Befragung der grünen Landtagsfraktion unter den rund 6000 bayerischen Kinderbetreuungseinrichtungen ergeben hat, ist die Unzufriedenheit mit den negativen Folgen des neuen Gesetzes auch im Regierungsbezirk Oberpfalz enorm.
„Das BayKiBiG ist ein Sparmodell, dessen Defizite Kinder, Eltern und Erzieherinnen nun in der Praxis ausbaden dürfen“, kritisiert die Grünen-Politikerin. Da die Finanzierung nun nicht mehr pro Gruppe, sondern pro Kind erfolgt, geraten die Kindergärten und Horte unter einen massiven betriebswirtschaftlichen Druck. Die Folge: Höhere Kindergartenbeiträge für die Eltern, größere Gruppen und Personalabbau bei den Erzieherinnen und Erziehern. Die Auswertung hat ergeben, dass die Gruppenstärken in der Oberpfalz schon heute mit durchschnittlich 24,79 Kindern pro Gruppe bayernweit an der Spitze liegen. Zudem droht wegen des neuen Gesetzes 6,4 Prozent der Oberpfälzer Kindertagesstätten das Aus, in 12,7 Prozent müssen zumindest einzelne Gruppen geschlossen werden. Maria Scharfenberg: „Besonders betroffen sind dabei überproportional Einrichtungen von Elterninitiativen, von denen es in der Oberpfalz ohnehin nur sehr wenige gibt.“
In den ländlichen Regionen ist der Problemdruck noch größer als in den Städten: „Obwohl die CSU ständig propagiert, den ländlichen Raum besonders zu fördern, lässt sie gerade Eltern mit kleinen Kindern auf dem Land im Regen stehen“, verweist Maria Scharfenberg auf die alarmierenden Zahlen aus der Umfrage der grünen Landtagsfraktion.
Ein großes Ärgernis für viele Eltern ist insbesondere die so genannte Gastkinderregelung: Wünschen Eltern einen Betreuungsplatz in einer anderen Gemeinde als im Wohnort, geschieht es häufig, dass die Heimatgemeinde sich weigert, den Bedarf der Eltern anzuerkennen. In der Oberpfalz ist bisher etwa jeder fünfte Elternwunsch nach einem Platz in einer Nachbargemeinde zurückgewiesen worden: „Die Wahlfreiheit der Eltern wird durch das neue Gesetz völlig ungerechtfertigt beschnitten“, kritisiert Maria Scharfenberg. „Und es trifft insbesondere Einrichtungen mit einem speziellen pädagogischen Konzept wie zum Beispiel Waldorf- oder Montessori-Kindergärten.“
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