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Elektrozaun: Landratsamt soll prüfen
Baurechtliche Genehmigung "abklopfen" - Ministerium beantwortet Grünen-Anfrage im Landtag - aus: Der Neue Tag
Nittenau. (my) Der Elektrozaun im Regental war, wie berichtet, Gegenstand einer Anfrage der Grünen im Landtag. MdL Maria Scharfenberg wollte die Antwort des Ministeriums nicht so recht befriedigen. Wie dem auch sei: Der Ball wurde von "oben" ins Feld des Landratsamtes Schwandorf "zurück gespielt".
Die mündliche Anfrage Scharfenbergs wurde von Staatssekretär Dr. Otmar Bernhard wie folgt beantwortet:
"Zaun übersteigbar"
"Der Elektrozaun mit rund 40 Zentimeter Höhe und zwei Spanndrähten (in 15 und 40 Zentimetern Höhe) war bereits mehrfach Gegenstand von Überprüfungen durch das Landratsamt Schwandorf und der Regierung der Oberpfalz. Die Überprüfungen ergaben keine Befugnis, nach den Vorschriften des Jagd-, Wald- und Landwirtschaftsrechts eine Beseitigung zu verlangen.
Der Zaun stellt keine Sperre im Sinne des Art. 22 Abs.3 und Art. 29 Bayerisches Naturschutzgesetz dar, die das freie Betretungsrecht beeinträchtigen würde. Der Zaun ist von seiner Höhe her übersteigbar.
"Nicht abgesperrt"
Die Führung des Zaunes gewährleistet, dass Feld- und Wanderwege nicht abgesperrt werden. Außerdem dürfen landwirtschaftliche Nutzflächen während der Nutzzeit ohnehin nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt dabei die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses (Art. 25 Abs. 1, Bayerisches Naturschutzgesetz). Auf das FFH-Gebiet Chamb, Regentalaue und Regen zwischen Roding und Donaumündung hat der Zaun keine erheblichen Auswirkungen, da im Bereich Weißenhof nur der Fluss Bestandteil des FFH-Gebietes ist und keine der dort wertgebenden Arten durch den Zaun beeinträchtigt wird.
Die Regierung der Oberpfalz hält eine Baugenehmigungspflicht für möglich und wird deshalb das Landratsamt Schwandorf um eine diesbezügliche Prüfung bitten. Dabei wird voraussichtlich insbesondere zu prüfen sein, ob öffentliche Belange beeinträchtigt werden, insbesondere die in der Anfrage aufgeführten Belange des Naturhaushaltes. Bislang sind keine negativen Auswirkungen erkennbar geworden. Das Ergebnis der Prüfung des zuständigen Landratsamtes bleibt abzuwarten."
"Frage schnell klären"
Erstaunt zeigte sich MdL Maria Scharfenberg über die ministerielle Ansicht, bisher seien keine negativen Auswirkungen auf Belange des Naturhaushalts erkennbar geworden, da es sich ja um eine dauerhafte und nicht etwa eine zweitweise betriebene Anlage handle.
Bewegung in die Sache könnte ihrer Meinung nach durch die Prüfung der Baugenehmigungspflicht kommen. Dies Frage sei schnell zu klären.
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