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Elektrozaun heute im Landtag
Anfrage der Grünen - Das Fernsehen und diverse Meinungen
Nittenau. (my) Der Elektrozaun beim Weißenhof ist heute Gegenstand im Bayerischen Landtag. Dann soll Umweltminister Werner Schnappauf eine entsprechende Frage der Grünen beantworten. Am Sonntag lief der Beitrag über die Thematik im dritten Fernsehprogramm, wurde das Problem aus verschiedenen Sichtweisen geschildert.
Elektrozäune im Regental: Die Nittenauer Grünen haben dieses Thema öffentlich gemacht (wir berichteten) und nun recherchierte auch das Fernsehen vor Ort. Heraus gekommen ist ein Beitrag, der am vergangenen Sonntag zu sehen war.
Darin spricht Grünen-MdL Maria Scharfenberg von einem Präzedenzfall. Der Regen und sein Umgriff seien FFH-Gebiet, es könnten "nicht nach Gutdünken" Zäune aufgestellt werden. Das Wild werde daran gehindert, zur Tränke zu gehen. Von der Jagdgenossenschaft war zu hören, dass Jagdpächter nur noch einen bestimmten Festbetrag für Wildschäden zahlen würden. Damit müssten die Jagdgenossen auskommen. Und oftmals reiche die Summe dafür nicht aus.
Der Jagdpächter verwies auf die hohe Wildschwein-Dichte. So lange in der Gegend ein so hoher Schwarzwild-Druck herrsche, werde es für die Landwirtschaft ohne Zäune wohl nicht gehen. Die untere Naturschutzbehörde ist der Ansicht, dass ein dauerhafter Bestand dieses Zaunes nicht zulässig sei. Das Amt möchte diese Haltung überprüft haben.
Die örtliche Touristik sieht keine Beeinträchtigung für die Gäste. Diese würden stets die ausgeschilderten Wanderwege benutzen und nicht in die Landschaft gehen. Der betroffene Landwirt betonte, er brauche den Zaun, um Futter für seine Kühe zu haben. Ohne ihn sei dies kaum zum schaffen. Der Nachbar will abwarten, was die Gesetzgebung macht. Er sei aber guter Hoffnung, dass diese Natureingrenzung nicht rechtens sei und beseitigt werde.
Heute steht im Landtag das Thema auf dem Programm. Die Grünen wollen vom Umweltminister wissen, ob der seit zweieinhalb Jahren existierende und rund zwei Kilometer lange Elektrozaun mit Artikel 141 der Bayderischen Verfassung und den Vorgaben der FFH-Richtlinien vereinbar ist.
Ferner soll beantwortet werden, ob diese sockellose Wildabsperrung, die nicht der Beweidung diene, dem Niederwild aber schade, einer ordnungsgemäßen Nutzung entspreche.
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