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"Peinlich und eine schlechte Visitenkarte"
Landtag kritisiert Schaukasten des Heimatvereins Eisendorf an der Tillyschanz - Aber keine Handhabe für Entfernung - Der Neue Tag Weiden
München. Der Schaukasten des Heimatvereins Eisendorf und Umgebung darf vorerst weiter am Grenzübergang Eslarn stehen bleiben (wir berichteten). Zwar war sich die große Mehrheit der Abgeordneten im Europaausschuss des Landtags am Dienstag einig darin, dass Teile der ausgestellten Schriftstücke der Völkerverständigung zwischen Deutschen und Tschechen nicht dienlich sind, doch sah man keinen rechtlichen Ansatzpunkt, dem Verein die vom Straßenbauamt Weiden erteilte Genehmigung zur Aufstellung des Schaukastens sofort zu entziehen.
Das Innenministerium wurde deshalb mit der Prüfung beauftragt, wann und wie die Genehmigung wieder entzogen werden könnte. Überhaupt keinen Grund zum Handeln sah nur die CSU-Abgeordnete Christa Matschl. Sie ist vertriebenenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion.
"Völkische Diktion"
Die Grünen-Abgeordnete Maria Scharfenberg bezeichnete einen Teil der ausgestellten Schriftstücke, vor allem einen Zeitungsbericht von 1919 zu Übergriffen tschechischer Sicherheitskräfte auf die deutsche Wohnbevölkerung in Böhmen, als "revanchistische Propaganda mit völkischer Diktion". Solche undifferenzierten Texte direkt am Grenzübergang auszustellen sei "nur noch peinlich und eine ganz schlechte Visitenkarte für die Oberpfalz".
Der SPD-Abgeordnete Rainer Volkmann betonte, Bayern habe die "moralische Pflicht", für eine gute Nachbarschaft zwischen Deutschen und Tschechen zu sorgen. Dabei dürfe die Vergangenheit nicht tabuisiert werden, "doch was würden wir sagen, wenn uns direkt am Grenzübergang Salzburg Schautafeln mit Hinweisen auf deutsche Verbrechen an Österreichern während der Nazi-Zeit empfangen würden".
Sein Unbehagen über die ausgestellten Inhalte machte auch der CSU-Abgeordnete Henry Schramm deutlich. Allerdings sah er keine rechtliche Handhabe, dem Heimatverein die Genehmigung für den Schaukasten zu entziehen. So habe die Staatsanwaltschaft Weiden bei ihrer Überprüfung des Falles festgestellt, dass die Ausstellung eines historischen Zeitungsartikels eine vom Grundgesetz geschützte freie Meinungsäußerung sei.
Rechtliche Prüfung
Schramm vertrat daher die Ansicht, dass durch Gespräche vor Ort eine Herausnahme der umstrittenen Blätter erwirkt werden solle. Da solche bislang erfolglos waren, beharrte Scharfenberg auf einer rechtlichen Prüfung des Falles. Erst dann will der Landtag entscheiden, ob er mit einem Beschluss in das Verfahren eingreift.
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